Köln, 11.01.2022 – Am 24.11.01 ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz verbindlich geworden – wie setzen Arbeitgeber diese neue Regel um – ein erster Erfahrungsbericht aus der Praxis.
„Mit der kurzfristigen Einführung der neuen Gesetzeslage standen wir vor der Herausforderung, kurzfristig den 3G-Status unserer über 4.000 Mitarbeiter zu prüfen. Dabei geholfen hat uns die App zur Erfassung von mobivention sehr geholfen.“, betont nobilia Geschäftsführer Michael Klein.
Ausgangspunkt – neue Rechtslage gem. §28b IfSG
Mit der am 24.11.2021 in Kraft getretenen Änderung des §28 IfSG gilt eine 3G-Regel für alle Beschäftigte, bei denen Personenkontakt nicht ausgeschlossen werden kann. Die damit umfasste Gruppe ist sehr weitreichend und umfasst sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Verwaltung.
Der neue Gesetzesabschnitt beinhaltet eine Pflicht für Arbeiter und Angestellte, ihren Impf- oder Genesenenstatus bzw. ein aktuelles negatives Testergebnis nachzuweisen. Alternativ kann auch vor-Ort ein Schnelltest absolviert werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Nachweis zu dokumentieren und bei einer behördlichen Kontrolle vorzulegen.
Herausforderungen bei der Umsetzung
Die Herausforderung für die zur Prüfung und zum Nachweis verpflichteten Organisationen besteht nun darin, diese Maßnahmen in der betrieblichen Praxis umzusetzen. Dies vor allem, wenn es sich um größere Organisationseinheiten mit mehreren Standorten und tausenden von Beschäftigten je Standort handelt.
Und dann sind natürlich noch Datenschutzgesichtspunkte zu berücksichtigen, die sich aus der DS-GVO, dem BDSG und den Landesdatenschutzgesetzen ergeben.
Die Lösung
Um sowohl der Prüf-, wie auch der Nachweispflicht nachzukommen, hat mobivention die Corona 3G-Regel App für Arbeitgeber entwickelt. Diese besteht aus nativen Apps für iOS und Android, einer Webapp sowie einem Server, auf dem die Prüfergebnisse datenschutzkonform gespeichert und bei einer behördlichen Prüfung bereitgestellt werden können.
Mit dieser App können digitale Impf-, Genesenen- oder Testzertifikate der Mitarbeitenden gescannt werden. Testergebnisse können, sofern es sich um ein digitales Ergebnis handelt, ebenfalls gescannt werden. Alternativ können die Nachweise, wie auch die Ergebnisse von Schnelltests vor Ort, manuell erfasst werden. Nach der Prüfung wird der Immunitätsnachweis bzw. das Testergebnis an einen Server übermittelt, um später die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz dokumentieren zu können.
Die mobivention Corona 3G-Regel App für Arbeitgeber eignet sich sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Großunternehmen und öffentliche Verwaltung. Für KMUs steht eine Standardlösung zur Verfügung, die direkt einsatzfähig ist. Für Großunternehmen besteht die Option, individuelle Anpassungen nach Abstimmung vorzunehmen und die Scanergebnisse z.B. selbst zu hosten.
Arbeitgeber benötigen lediglich ein oder mehrere kompatible Smartphones oder Tablets mit Kamera bzw. Scanner und Internetverbindung sowie einen PC zum Abruf der Prüfergebnisse für den Fall einer behördlichen Prüfung. Optional kann auch kompatible Hardware in Form eines Handscanners oder eines Tablets geliefert werden.
Den notwendigen Account für das System erhalten Sie hier: vertrieb@mobivention.com, ebenso wie die Links zu den Apps.
Erfahrungsbericht nobilia Küchen
Mit der kurzfristigen Einführung der neuen Gesetzeslage stand der führende Hersteller von Einbauküchen nobilia vor der Herausforderung, den 3G-Status seiner über 4.000 Mitarbeitender zu prüfen, zu dokumentieren und den Zugang nur bei Einhaltung der 3G-Regel zu gewähren. Immerhin trat das Gesetz mit nur einer Woche Vorlaufzeit zwischen Bekanntwerden der Pläne der neuen Ampelkoalition und dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung in Kraft.
nobilia fertigt hochwertige Küchen und beschäftigt seine Mitarbeiter in mehreren Werken an zwei Standorten. Damit besteht die Herausforderung die Mitarbeitenden täglich zu prüfen oder der Nachweise zu hinterlegen.
Schnell war klar, dass ein Hinterlegen von 3G-Nachweisen nicht praktikabel ist, da ein Abgleich zu den Stoßzeiten bei Schichtwechsel zu langen Wartezeiten geführt hätte, die man den Mitarbeitern auf keinen Fall zumuten wollte.
„Wir haben also nach einer praktikablen Lösung gesucht, die sich möglichst nahtlos in den Betriebsablauf integrieren lässt, den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die schnell und kostengünstig verfügbar ist. Diese Lösung haben wir in der Corona 3G-Regel App für Arbeitgeber von mobivention gefunden, mit der wir den 3G-Status unserer Mitarbeiter an den Werkseingängen vollständig prüfen und für evtl. behördliche Kontrollen dokumentieren. Wir setzen dazu spezielle Handscanner mit der nativen Android App ein, die in kurzer Zeit eine große Anzahl von Scans durchführen können. Zur Erfassung der Testergebnisse verwenden wir die Webapp. Mittlerweile wurden auch bereits die ersten individuellen Erweiterungen vorgenommen, die unsere Betriebsabläufe und die Kommunikation mit den Mitarbeitern noch besser abbilden.“, betont nobilia Geschäftsführer Michael Klein.
Nächste Schritte bei Interesse
Weiterführende Informationen und Preise zu der Corona 3G-Regel App von mobivention finden Sie unter https://test.mobivention.com/app-service/corona-3gregel-app/.
Weiterentwicklung / Ausblick
Auf der Basis der dynamischen Entwicklung der Corona Regeln und das Feedback unserer Kunden, die täglich zehntausende Prüfungen der 3G-Regel durchführen, entwickelt mobivention die Lösung permanent weiter.
Im nächsten Schritt steht die Ergänzung einer Parametrisierungsmöglichkeit an, mit der Unternehmen die Funktionen der App an die eigenen Bedingungen anpassen können. So können dann z.B. weitere Personengruppen geprüft werden wie z.B. Leiharbeitskräfte oder Besucher oder es kann die Erfassung von Selbsttests ausgeblendet werden, wenn diese vom Unternehmen nicht umgesetzt werden (können). Eine weitere Möglichkeit ist, die App flexibel für 2G- oder 2G plus Regeln zu verwenden.
Außerdem ist die Lösung darauf vorbereitet, evtl. Regeländerungen wie z.B. die Erfordernis einer (oder mehrerer) Boosterimpfungen oder die beschränkte Gültigkeit von Impfungen, ggf. sogar abhängig vom verwendeten Impfstoff, zu beachten.
Kontakt:
mobivention GmbH
Bibiana Hesseler
Director Marketing
Breslauer Platz 4
D-50668 Köln
Tel: 0221-6778110
E-Mail: bhesseler@mobivention.com