Mit Wirkung vom 24.11.2021 ist die 3G-Regel am Arbeitsplatz im Rahmen der Überarbeitung des § 28b Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten. mobivention bietet Arbeitgebern (Unternehmen und öffentlicher Verwaltung) mit der Corona 3G-Regel App für Arbeitgeber die Lösung, um die neuen gesetzlichen Verpflichtungen kurzfristig und umfassend zu erfüllen.
Dies umfasst sowohl die Prüfung, als auch den Nachweis und die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten. Prüfung und Erfassung des 3G-Status kann mittels Smartphone, Tablet oder PC erfolgen. Die Daten (Ergebnisse von Prüfung und Erfassung) werden auf einem Server gespeichert und können bei einer behördlichen Prüfung bereitgestellt werden.
Die Lösung wird ständig weiter ausgebaut (z.B. um branchenspezifische Anforderungen, 2G-Regel, 2G+-Regel) und evtl. gesetzliche Änderungen werden nahtlos integriert. Dies gilt insbesondere auch für die Begrenzung der Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung auf 270 Tage, der Reduzierung der Dauer des Genesenenstatus von sechs Monaten auf 90 Tage sowie der Gültigkeitsdauer von Auffrischungsimpfungen (Boostern).